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- TOP: Special: Urhebernennung in sozialen Netzwerken und auf Webseiten

- Nutzungsrechte von Stockfotos am Beispiel von Fotolia
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- Impressum und Abmelde-Link

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>>>Special: Urhebernennung in sozialen Netzwerken und auf Webseiten?

Eine Newsmeldung von Anfang Februar verschreckte zahlreiche Anwender, die Bildmaterial von Stockphoto-Anbietern im Einsatz haben: Droht die nächste Abmahnwelle wegen mangelnder Bild-Credits?

Auch Cleverprinting hat darüber berichtet. Der Fall stellt sich wie folgt dar: Eine Nutzerin verwendete Bilder von Pixelio auf ihrer Webseite. Im Impressum ihrer Webseite hat sie den Copyright-Hinweis auf den Fotografen und Pixelio vermerkt und glaubte sich damit auf der sicheren Seite.

Der Fotograf sah das anders, denn die Lizenzbestimmungen von Pixelio geben (gaben) vor, den Urheber "in für die jeweilige Verwendung übliche Weise und, soweit technisch möglich, am Bild selbst oder am Seitenende" zu nennen.

Der Fotograf klagte und bekam vor dem Landgericht Köln Recht. Es reiche nicht, auf der Website einer Urheberverweis unterzubringen. Es ist möglich, das Bild auch alleine im Browser anzeigen zu lassen oder per Suchmaschine das Bild alleine angezeigt zu bekommen. Hier sei dann der Verweis auf den Urheber nicht mehr zu erkennen und somit sei dieser unzureichend. Der Urheberverweis müsse derart mit dem Bild verbunden sein, dass er auch dann erscheint, wenn nur das Bild aufgerufen werde und nicht die Website, auf der es erscheint.

Es stellt sich jetzt die Frage, ob dieses Problem generell nur Pixelio betrifft oder alle Anbieter von Stockphotos. Pixelio selbst hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht. Pixelio stellt sich dabei klar auf die Seite der verklagten Nutzerin, Pixelio schreibt:

"Obwohl nach unserer Ansicht die Urheberbenennungspflicht in den pixelio-Lizenzverträgen den im Urteil des LG Köln behandelten Fall des Direktaufrufs einer Bild-URL gar nicht erfasst, haben wir haben die Lizenzverträge zur Klarstellung nun präzisiert." und weiter "Da das Urteil des LG Köln derzeit noch nicht rechtskräftig ist und es zudem voraussichtlich eine Berufung geben wird, besteht aktuell kein Handlungsbedarf die Bildquellenangabe zu ändern."

http://www.pixelio.de/static/stellungnahme

Es scheint also, die Abmahnwelle wird zunächst ausbleiben. Wie jedoch ist die Lage in Sachen Copyright-Hinweis bei anderen Anbietern? Wir bei Cleverprinting verwenden sehr viele Bilder von Fotolia, auch auf unserer Webseite. Wir haben Fotolia also einmal darum gebeten uns die Lizenzbedingungen genauer zu erläutern.

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Nutzungsrechte von Stockfotos am Beispiel von Fotolia: Lizenzen, Größen, Urhebernennung

Der Begriff "Lizenzen"

Zunächst etwas zu den Begriffen Lizenz, Lizenzfrei, Lizenzgebührenfrei, Lizenzpflichtig. Bei Stock-Photos unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Vermarktungskonzepten: lizenzfreie Bilder und lizenzpflichtige Bilder.

Lizenzpflichtig

Bei lizenzpflichtigen Bildern gehen der Vermarkter bzw. der Fotograf und der Kunde einen individuellen Vertrag ein, der regelt, wie das Bild verwendet werden kann/darf: Dauer, Art der Verwendung, Auflage, Größe etc., all dies kann vertraglich geregelt werden.

Will man also ein exklusives Foto für die Titelseite eines Geschäftsberichtes, ein Motiv, das in den kommenden Monaten garantiert von niemand anders verwendet wird, dann kann man dieses Bild zeitlich begrenzt exklusiv lizensieren. So ist beispielsweise sichergestellt, dass Mitbewerber das Bild nicht ebenfalls zeitgleich verwenden. Diese Form der Lizenzierung ist in der Regel nicht billig, Vermarkter und Fotograf lassen sich diese Exklusivrechte in der Regel gut vergüten.

Lizenzfrei oder Royalty-Free

Natürlich braucht man, damit man ein Bild verwenden darf, die Genehmigung - also Lizenz - des Fotografen bzw. des Vermarkters. Daher ist der Begriff Lizenzfrei hier etwas verwirrend.

Lizenzfrei kommt vom englischen Royalty-Free und bedeutet eigentlich Lizenzgebührenfrei. Diese Bilder werden in der Regel nicht durch individuelle Verträge vermarktet. Mit dem Kauf des Bildes darf man es, entsprechend der in der Lizenz geregelten Nutzungsrechte, verwenden.

Exklusivität wird dem Käufer nicht zugesichert, auch wird dem Käufer eine bestimmte Verwendung nicht extra berechnet. Hat man das Bild einmal "gekauft" - also lizensiert - dann kann man es i.d.R zeitlich unbegrenzt nutzen und teilweise in unbegrenzter Auflage drucken.

Lizenziert bedeutet in jedem Fall, dass man mit dem "Kauf" eines Bildes keine Eigentumsrechte an diesem Erhält, sondern das man das Bild nur wie in der Lizenz beschrieben nutzen darf.

Die Fotolia-Lizenzen

Sämtlicher Fotolia-Content ist "Royalty-Free" also lizenzgebührenfrei, d. h. nach dem Kauf ist die Nutzung ohne zeitliche oder räumliche Beschränkung erlaubt.

Die benötigte Lizenz hängt von der geplanten Verwendung ab. Wenn ein Bild in einer Broschüre, auf einer Website, in einer App oder einer Präsentation verwendet werden soll, reicht eine "Standard" Lizenz.

Soll ein Bild zur Gestaltung eines Produkts genutzt werden, das für den Weiterverkauf oder den kostenlosen Vertrieb bestimmt ist (z. B. Postkarten, Kalender oder Website-Templates), ist eine "Erweiterte" Lizenz immer dann erforderlich, wenn das Bild ein primäres Vertriebsargument darstellt.

Zwei Beispiele: Sie wollen Fotolia-Bilder für einen Kalender verwenden, den Sie gegen Entgelt vermarkten. Der Kalender soll bundesweit in Bücherläden zu kaufen sein. Sie wollen die Bilder also gedruckt weiterverkaufen - hier brauchen Sie eine "Erweiterte" Lizenz.

Ist der Kalender hingegen ein Werbegeschenk, den Sie in Kleinauflage drucken und an Ihre Kunden weiterverschenken wollen, dann reicht die "Standard" Lizenz.

Größen

Fotolia bietet sämtliche Dateien in allen Größen und passend für jedes Projekt an. Die Verwendung in sozialen Netzwerken ist nur gestattet, wenn die Größe eines Bildes weniger als 1.000 x 1.000 Pixel bei unbearbeiteten, 1.600 x 1.600 Pixel bei bearbeiteten Bildern beträgt.

Urhebernennung im Print-Bereich

Alle Fotolia-Lizenzen beinhalten eine Urhebernennungspflicht für Bildnutzer. Diese gilt aber nur in bestimmten Nutzungszusammenhängen und unterliegt formalen Voraussetzungen. In den meisten Fällen (z. B. Flyer, Werbeplakat, Werbeanzeigen) sind Quellenangabe und Urhebernennung keine Pflicht, sie werden jedoch begrüßt.

Bei der Verwendung von Bildern im redaktionellen Kontext sowie in Formaten, die als Medienangebote impressumspflichtig sind (z. B. Websites, Zeitungen, Magazine), muss die Nennung von Urheber und Bildquelle erfolgen. "Redaktionell" ist jede Verwendung, die im Zusammenhang mit Berichterstattungen und/oder zur Befriedigung eines öffentlichen Informationsinteresses geschieht.

Auch hier zwei Beispiele. Sie nutzen eine Fotolia-Bild, das eine Gruppe Pinguine zeigt, für Werbung in einem Reiseprospekt. Hier müssen Sie nicht zwingend den Copyright-Vermerk anbringen, wir empfehlen es jedoch. Wenn Sie hingegen in einer Fachzeitschrift über die Klimaerwärmung berichten, und den Bericht mit dem Pinguin-Bild ergänzen, dann ist der Copyright-Vermerk Pflicht.

Eine Nennung in der Form "© Name bzw. Alias des Fotografen / Fotolia.com" im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis ist ausreichend. Die Angaben können aber auch direkt am oder im Bild gemacht werden.

Urhebernennung im Web

Mit der Urhebernennungspflicht im Web ist es etwas komplizierter. Nutzen Sie Fotolia-Bilder direkt auf Ihrer Webseite (also nicht innerhalb eines PDFs), dann müssen Sie im Impressum Ihrer Webseite oder auf der jeweiligen Seite den Urheber nennen. Cleverprinting macht das im Impressum so: "Newsletter: © evgeniya_m - fotolia.com". Eine direkte Nennung IM Bild ist nicht notwendig, mit der Ausnahme Social-Media, siehe unten!

Wenn Sie jedoch, um bei dem Beispiel mit dem Pinguin-Bild zu bleiben, als Reiseveranstalter ein Bild innerhalb eines PDFs auf Ihrer Webseite zum Download anbieten, dann entfällt die Urhebernennungspflicht auf der Webseite.

Urhebernennung in sozialen Netzwerken

Wer ein Bild auf Facebook oder andere Soziale Netzwerke hochlädt, der stellt es damit zwangsweise auch anderen Nutzern zur Verfügung, die es über "Teilen" vervielfältigen können. Bei Verwendung von Fotolia-Bildern in sozialen Netzwerken muss daher die Copyright-Information direkt auf dem Bild erscheinen.

Der Nutzer darf die Urheberangaben entweder selbst einfügen oder - als kostenfreier Service seit 2013 - eine Social-Media-optimierte Datei herunterladen, die die Urheberangaben bereits sichtbar im Bild führt und die zulässige Maximalauflösung für Web-Anwendungen berücksichtigt. Natürlich können Social-Media-optimierten Dateien auch in anderen Kontexten eingesetzt werden, um einem Wunsch nach Urhebernennung zu entsprechen.

Fragen kostet nix!

Wer sich nicht sicher ist, wie er Fotolia-Bilder richtig einsetzt, der kann gern fragen. Der Fotolia-Support hilft unter fragen@fotolia.com oder Tel. +49 (0)30 208 96 208 gerne weiter. Mehr Infos auch unter: http://de.fotolia.com/

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss:

Die hier gemachten Angaben betreffen nur Fotolia als Bildanbieter. Bei anderen Bildanbietern können andere Regeln gelten, beispielsweise wenn Sie Bilder im "Abo" beziehen. Hier kann es sein, dass Sie die Bilder nur eine begrenzte Zeit nutzen dürfen. Neben den hier genannten Punkten gelten bei allen Anbietern weitere Nutzungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher immer sorgfältig die Nutzungsbedingungen Ihres Anbieters!

Copyright Pinguin-Bild: © Kwest - Fotolia.com

PS: Wie ist denn Ihre Meinung dazu? Welche Erfahrungen haben Sie zum Thema Copyright-Angaben gemacht? Reden Sie mit, im Cleverprinting-Blog!

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>>> Zweitägige Weiterbildung zum Cleverprinting Datenchecker - 5 Schulungen an 2 Tagen!

In vielen Druckereien sind "Datenchecker" wichtige Mitarbeiter. Sie prüfen eingehende PDFs, erstellen Preflight-Profile, konfigurieren den Workflow. In den Werbeagenturen sind es die "Reinzeichner", die für die Qualität aller ausgehenden Druckdaten verantwortlich sind. Sie konvertieren Bilder, geben InDesign-Dokumenten den letzen Schliff, erstellen PDF/X-Dokumente, beraten die Kollegen aus der Grafik.

Um Datenchecker oder Reinzeichner zu werden braucht man viel Erfahrung und umfangreiche PrePress-Kenntnisse. Und diese Kenntnisse müssen ständig auf dem laufenden gehalten werden, denn neue Programme und Profile verändern auch den Workflow von Zeit zu Zeit.

Ein Highlight unserer Schulungstour 2014 ist unsere neue, zweitägige Weiterbildung zum "Cleverprinting-Datenchecker". Diese Schulung haben wir speziell für Anwender entwickelt, die in Druckereien oder Agenturen als Datenprüfer oder Reinzeichner (in) arbeiten. Aber auch für Grafik- und PrePress-Anwender, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt (jetzt oder später) verbessern wollen, ist diese Schulung ideal.

An zwei Tagen zeigen wir Ihnen, wie Sie InDesign-Daten richtig kontrollieren und als PDF/X exportieren, PDFs manuell prüfen, Preflights im Acrobat und PitStop einrichten und so jeden erdenklichen Fehler im PDF finden. Die Schulung bringt Sie auf den neusten Stand in Sachen PDF/X und Datencheck!

http://www.cleverprinting.de/schulungen/zweitaegige-weiterbildung-zum-cleverprinting-datenchecker/

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>>> Cleverprinting Schulungstour 2014 - Schulungsübersicht sortiert nach Ort und Termin

Im Vergleich zu 2013 haben wir für unsere Tour bereits jetzt rund 20% mehr Anmeldungen. Wir empfehlen allen Interessenten sich rechtzeitig anzumelden:

Berlin:

24.11.2014: Colormanagement für Grafik, Foto und PrePress
25.11.2014: Acrobat Prof. und PDF/X für Grafik und PrePress
26.11.2014: Next Generation Publishing mit Photoshop
27.11.2014: Next Generation Publishing mit InDesign
28.11.2014: Publishing für Apple iPad und Android Tablet

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Düsseldorf:

19.05.2014: Colormanagement für Grafik, Foto und PrePress
20.05.2014: Acrobat Prof. und PDF/X für Grafik und PrePress
21.05.2014: Next Gen. Publishing mit InDesign und Photoshop
22.05.2014: Publishing für Apple iPad und Android Tablet

23.05.2014: Vektorgrafik mit InDesign und Illustrator

26.06.2014: InDesign: Automatisierte Katalog-Produktion
27.06.2014: InDesign: Automatisierte Katalog-Produktion

02.09.2014: PDF/A und PDF/UA in der Praxis

04.09.2014: High-End-Bildretusche und High-End-Composings
05.09.2014: High-End-Bildretusche und High-End-Composings

08.09.2014: Colormanagement für Grafik, Foto und PrePress
09.09.2014: Acrobat Prof. und PDF/X für Grafik und PrePress
10.09.2014: Next Gen. Publishing mit InDesign und Photoshop
11.09.2014: Publishing für Apple iPad und Android Tablet
12.09.2014: Vektorgrafik mit InDesign und Illustrator

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Frankfurt/M

07.04.2014: Colormanagement für Grafik, Foto und PrePress
08.04.2014: Acrobat Prof. und PDF/X für Grafik und PrePress
09.04.2014: Next Gen. Publishing mit InDesign und Photoshop
10.04.2014: Publishing für Apple iPad und Android Tablet
11.04.2014: Vektorgrafik mit InDesign und Illustrator

27. und 28.05.2014: Zweitägige Weiterbildung zum Cleverprinting-Datenchecker

23.09.2014: Colormanagement für Grafik, Foto und PrePress
24.09.2014: Acrobat Prof. und PDF/X für Grafik und PrePress
25.09.2014: Next Gen. Publishing mit InDesign und Photoshop
26.09.2014: Publishing für Apple iPad und Android Tablet

27.10.2014: High-End-Bildretusche und High-End-Composings
28.10.2014: High-End-Bildretusche und High-End-Composings

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Hannover

02.06.2014: Colormanagement für Grafik, Foto und PrePress
03.06.2014: Acrobat Prof. und PDF/X für Grafik und PrePress
04.06.2014: PDF-Preflight und PDF-Bearbeitung mit PitStop 12
05.06.2014: Next Gen. Publishing mit InDesign und Photoshop
06.06.2014: Publishing für Apple iPad und Android Tablet

17.11.2014: Colormanagement für Grafik, Foto und PrePress
18.11.2014: Acrobat Prof. und PDF/X für Grafik und PrePress
19.11.2014: Next Gen. Publishing mit InDesign und Photoshop
20.11.2014: Publishing für Apple iPad und Android Tablet
21.11.2014: Vektorgrafik mit InDesign und Illustrator

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Hamburg

31.03.2014: Colormanagement für Grafik, Foto und PrePress
01.04.2014: Acrobat Prof. und PDF/X für Grafik und PrePress
02.04.2014: Next Gen. Publishing mit InDesign und Photoshop
03.04.2014: Publishing für Apple iPad und Android Tablet
04.04.2014: Vektorgrafik mit InDesign und Illustrator

24.06.2014: PDF/A und PDF/UA in der Praxis

15.09.2014: Colormanagement für Grafik, Foto und PrePress
16.09.2014: Acrobat Prof.l und PDF/X für Grafik und PrePress
17.09.2014: Next Gen. Publishing mit InDesign und Photoshop
18.09.2014: Publishing für Apple iPad und Android Tablet
19.09.2014: Vektorgrafik mit InDesign und Illustrator

07.10.2014: Raw-Daten-Bearbeitung für Digitalfotografen
08.10.2014: Medienneutrale Bildbearbeitung für Profis

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München

12.05.2014: Colormanagement für Grafik, Foto und PrePress
13.05.2014: Acrobat Prof. und PDF/X für Grafik und PrePress
14.05.2014: Next Gen. Publishing mit InDesign und Photoshop
15.05.2014: Publishing für Apple iPad und Android Tablet
16.05.2014: Vektorgrafik mit InDesign und Illustrator

13.10.2014: Colormanagement für Grafik, Foto und PrePress
14.10.2014: Acrobat Prof. und PDF/X für Grafik und PrePress
15.10.2014: Datencheck und PDF-Bearbeitung mit PitStop
16.10.2014: Next Gen. Publishing mit InDesign und Photoshop
17.10.2014: Publishing für Apple iPad und Android Tablet

10.11.2014: PDF/A und PDF/UA in der Praxis

13. und 14.11.2014: Zweitägige Weiterbildung zum Cleverprinting-Datenchecker

27.11.2014: Raw-Daten-Bearbeitung für Digitalfotografen
28.11.2014: Medienneutrale Bildbearbeitung für Profis

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Wien (A)

23.09.2014: Colormanagement für Grafik, Foto und PrePress
24.09.2014: Acrobat Prof. und PDF/X für Grafik und PrePress
25.09.2014: Next Generation Publishing mit InDesign
26.09.2014: Next Generation Publishing mit Photoshop

http://www.cleverprinting.de/schulungen/

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Sonnenberg 13
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